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Allgemeine Geschäftsbedingungen 

  • Die Fotografinnen sind Urheber im Sinne des Gesetzes.  Der Kunde besitzt das Nutzungsrecht der entstandenen Bilder dieses Auftrages ausschliesslich für den privaten Bereich. Bei Veröffentlichung auf Instagram, Facebook oder ähnlichem, ist eine Verlinkung der Fotografinnen erforderlich (www.anninamilena-photography.com). Die Bilder sind urheberrechtlich zu kennzeichnen. Annina & Milena Photography können einzelne Bilder ihrer Wahl zur Werbung verwenden, zum Beispiel als Referenz im Portfolio, und diese veröffentlichen (zum Beispiel: Social Media, Musteralben, Homepage, etc.) oder zur Teilnahme an Wettbewerben eingeben.

  • Die Bilddaten werden nach erfolgter Restzahlung in voller Qualität dem Kunden bei der Nachbesprechung übergeben, oder alternativ per Post zugeschickt. Die Aufbereitungs- und Nachbearbeitungszeit beträgt zwischen zwei bis vier Wochen.

  • Die Fotografinnen erhalten im Rahmen des Anlasses Verpflegung. Bei einer Einsatzdauer, die über 24:00 Uhr geht, erhalten die Fotografinnen eine Übernachtungsmöglichkeit, falls die Rückreisezeit eine volle Stunde überschreitet. Bei einer Anreisezeit von über 90 Minuten vor 08:00 Uhr, erhalten die Fotografinnen eine Übernachtungsmöglichkeit am Vortag. Massgeblich ist die von google Maps errechnete kürzeste Route von bzw. nach Zürich HB oder Bern HB. 50 Reisekilometer sind ab Zürich HB oder Bern HB inklusive. Jeder weitere wird mit 0.9 CHF verrechnet.

  • Ein verbindlicher Vertragsschluss für Hochzeiten, für welche die Fotografinnen gebucht werden, kommt durch die Unterzeichnung der Auftragsbestätigung zustande. Eine Anzahlung von 30% des offerierten Gesamtauftrags ist innerhalb von zehn Tagen nach Unterzeichnung des Vertrags zu leisten. 

  • Wird eine Buchung durch den Kunden annulliert, so wird die Anzahlung von 30% des Gesamtauftrags nicht zurück erstattet. Tritt der Kunde später als zwei Wochen vom Hochzeitsdatum vom Vertrag zurück, fallen weitere 20% des Gesamtauftrags an. 

  • Sollte es kurzfristig auf Grund höherer Gewalt zum Ausfall einer Fotografin kommen, wird eine Hochzeitsreportage von einem weitern Teammitglied von Annina & Milena Photography fotografiert.

  • Für die Ver­let­zung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet die Fotgrafin für sich und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei Vor­satz und grober Fahrläs­sigkeit. Sie haftet ferner für Schä­den aus der Ver­let­zung des Lebens, des Kör­pers oder der Gesund­heit sowie aus der Ver­let­zung wesentlicher Ver­tragspflichten, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen her­beige­führt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten , Vor­la­gen, Fil­men, Dis­plays, Lay­outs, Neg­a­tiven oder Daten haftet die Fotografin nur bei Vor­satz und grober Fahrlässigkeit.
    Die Fotografin er­wahrt die Daten sorgfältig. Sie ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihr auf­be­wahrte Daten nach drei Jahren seit Beendigung des Auf­trags zu vernichten. Die Fotografin haftet für Lichtbeständigkeit und Dauer­haftigkeit der Lichtbilder nur im Rah­men der Garantieleis­tun­gen der Her­steller des Fotomaterials. Die Zusendung und Rück­sendung von Dateien, Bildern und Vor­la­gen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers/ der Auftraggeberin.

  • Zum Geschäftsverkehr erforder­liche per­so­n­en­be­zo­gene Daten des Auftraggebers/ der Auftraggeberin kön­nen gespe­ichert wer­den. Die Fotografin verpflichtet sich im Rahmen des Auftrages bekannt gewor­dene Infor­ma­tio­nen ver­traulich zu behandeln.


    Erfül­lung­sort für alle Verpflichtungen aus dem Ver­tragsver­hält­nis ist Bern CH.